Euro 2

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Bei KFZ mit Benzinmotor vor Baujahr 1996 findet sich im Fahrzeugbrief oft der Eintrag "Schadstoffarm nach E2" oder "Schadstoffklasse E2". Dies entspricht nicht der Euro 2-, sondern der Euro 1-Norm.

Speziell zur Nachrüstung älterer Fahrzeuge, die werksmäßig ohne oder nur mit ungeregeltem Katalysator ausgestattet waren, wurde die 52. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrszulassung erstellt. Sie gilt für Autos bis 2,8t Gesamtmasse, die vor dem 1. Oktober 1995 in den Verkehr gekommen und nach dem 1. Januar 1996 mit einem Abgasreinigungssystem nachträglich ausgerüstet sind. Als neu definierte Schlüsselnummer wurde die "77" gewählt.

Das Prüfverfahren wurde stark vereinfacht, was letztlich auch dazu führt, dass Autos mit der Schlüsselnummer "77" nicht ohne weiteren Aufwand auf Euro 2/D3 umgerüstet werden können. Die Vereinfachung der Prüfprozedur für Schlüsselnummer 77 besteht in drei Punkten: Kohlenmonoxid im Leerlauf, Gasemission aus dem Kurbelwellengehäuse und die aufwändige Verdunstungsemission (Aktivkohlefilter). Der Umbau auf einen verengten Tankstutzen ist ebenfalls nicht notwendig; Es genügt ein Aufkleber mit dem Hinweis, nur noch bleifreien Kraftstoff zu tanken.

Neben den europäischen Normen gibt es zusätzliche Normen, die ausschließlich in Deutschland existieren und eine nationale Zwischenlösung darstellten:

  • Die D3-Norm lehnt sich mit ihren Grenzwerten zwar stark an Euro 3 an, benutzt aber den Prüfzyklus von Euro 2. Das heißt, die besonders schadstoffreichen ersten 40 Sekunden nach Anlassen des Motors werden nicht gemessen. Extrem aufwändige Elektronik zur Katalysator-Vorheizung (z. B. durch eine Sekundärluftpumpe) ist also noch nicht erforderlich.
  • Für D4 wird analog der Prüfzyklus der Euro 3 Norm herangezogen, die Abgaswerte entsprechen weitestgehend der Euro 4 Norm.

Ab Euro 3 beginnt die Schadstoffmessung direkt nach dem Kaltstart, aber bei einer Umgebungstemperatur von mehr als 20 Grad Celsius. Bei der Neuzulassung wurde D3 ab 2001 durch Euro 3 und D4 ab 2005 durch Euro 4 abgelöst.

Euro 2 sowie die deutschen Normen D3 und D4 sind auf andere Kraftfahrzeugtypen ausdehnbar, die über eine identische Motor- und Getriebekombination (bis zu acht Prozent Abweichung bei der Übersetzung sind zulässig) verfügen.

Die Abgasnormen beruhen auf folgenden Richtlinien des Europäischen Rates:

  • Euro 1: Richtlinie 70/220/EWG (ABl. EG vom 6. April 1970 Nr. L 76 S. 1) in der Fassung 91/441/EG (ABl. EG vom 30. August 1991 Nr. L 242 S. 1);
  • Euro 2: Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 94/12/EG (ABl. EG vom 19. April 1994 Nr. L 100 S. 42).


Emissionsgrenzwerte für PKW mit Benzinmotor.
Angaben in mg/km außer PN (1/km)
Norm Euro 1 Euro 2 Euro 3 D3 Euro 4 D4
CO 3.160 2.200 2.300 1.500 1.000 700
(HC + NOx) 1.130 500
NOx 150 170 80 80
HC 200 140 100 70
  • HC = Kohlenwasserstoffe (hydrocarbons)
  • HC+NOx = Summe der Kohlenwasserstoffe und der Stickstoffoxide
  • NOx = Masse der Stickstoffoxide
  • CO = Masse des Kohlenmonoxids



Quelle: Wikipedia-Eintrag zu Schadstoffklassen